Hinweis für Käufer und Verkäufer
Verkäufer und Käufer werden auf unsere überarbeiteten Verkaufsbedingungen aufmerksam gemacht.
Diese Verkaufsbedingungen bilden die Grundlage für den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Wir empfehlen allen potenziellen Käufern, diese Verkaufsbedingungen vor der Abgabe eines Gebots sorgfältig zu lesen. Die Käufer werden insbesondere auf ihre Rechte sowie auf die Verfahren und Fristen hingewiesen, die im Falle von Beschwerden oder Streitigkeiten einzuhalten sind.
VERKAUFSBEDINGUNGEN
Dieser Verkauf unterliegt den nachstehend aufgeführten Verkaufsbedingungen. Allen potentiellen Verkäufern und Käufern wird empfohlen, diese Verkaufsbedingungen sorgfältig zu lesen. Die in diesem Verkaufskatalog enthaltenen Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor allen zuvor veröffentlichten Verkaufsbedingungen.
HINWEIS: Die hier aufgeführten Verkaufsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die von Connemara Livestock durchgeführten Pony-Auktionen.
DEFINITIONEN:
Katalog bezeichnet den Katalog, in dem diese Bedingungen enthalten sind. Der Begriff "Katalog" umfasst auch alle von Connemara Livestock von Zeit zu Zeit herausgegebenen Ergänzungen zu diesem Katalog.
Connemara Livestock oder Connemara Pony Sales oder Sales Company oder Clifden Mart bedeutet Connemara Livestock Sales Ireland 2014 Limited.
Los bezeichnet das zu verkaufende Pony, das im Katalog mit einer Losnummer versehen ist.
Käufer ist der Höchstbietende, dem ein Los von Connemara Livestock zugeschlagen wird oder der das Los nach dem Verkauf erwirbt.
Kaufpreis (in Bezug auf den Käufer) ist der Preis in Euro, zu dem das Los von Connemara Livestock im Ring zugeschlagen wurde, oder der Preis, zu dem es verkauft wird, zuzüglich Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Provisionen
Verkauf: die von Connemara Livestock durchgeführte Versteigerung.
Verkaufspreis (in Bezug auf den Verkäufer) ist der Preis in Euro, zu dem das Los von Connemara Livestock zugeschlagen wurde, oder der Preis, zu dem es danach verkauft wird, abzüglich der Provisionen, der Mehrwertsteuer, der Eintrittsgebühr und sonstiger Gebühren, die gegebenenfalls anfallen.
Sofern sich aus dem Zusammenhang oder dem Gegenstand nichts anderes ergibt, schließen Bezugnahmen auf Wörter eines Geschlechts auch Bezugnahmen auf die anderen Geschlechter ein.
AUKTIONSBEDINGUNGEN:
1. Die Käufer müssen über 18 Jahre alt sein.
2.1. Connemara Livestock empfiehlt den Käufern dringend, persönlich an der Auktion teilzunehmen, und es wird den Käufern dringend empfohlen, jedes Los vor dem Kauf zu inspizieren
. Wenn Sie online bieten, wird empfohlen, dass Sie jemanden vor Ort haben, um das Los zu inspizieren, bevor Sie bieten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass er mit dem Zustand eines Loses zufrieden ist, bevor er bietet. Kaufinteressenten können einen Tierarzt ihrer Wahl beauftragen, den Zustand eines Loses vor dem Verkauf zu überprüfen oder zu besichtigen, vorausgesetzt, dass die Zustimmung des Verkäufers im Voraus eingeholt wird und dass der Verkäufer ausdrücklich der Art der Besichtigung zustimmt und die Kaufinteressenten davon ausgehen, dass eine solche Zustimmung ausschließlich im Ermessen des Verkäufers liegt.
2.2. Etwaige Abweichungen zwischen dem äußeren Erscheinungsbild des betreffenden Loses und der Beschreibung im Katalog sind dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen, bevor ein potenzieller Käufer ein Gebot für das Los abgibt. Die Mitteilung an den Versteigerer schließt aus, dass sich ein erfolgreicher Erwerber später auf eine Abweichung zwischen dem äußeren Erscheinungsbild des betreffenden Loses und der Beschreibung im Katalog berufen kann, die bei einer Besichtigung vernünftigerweise erkennbar gewesen wäre, um den Vertrag zu kündigen.
2.3. Connemara Livestock haftet nicht für Aussagen in diesem Katalog oder von der Tribüne aus, die sich auf ein hierin zum Verkauf aufgeführtes Los beziehen, und auch nicht für Beschreibungen, Abstammungen oder Garantien, die in ihrem Namen ausgedrückt oder impliziert werden, da diese Informationen vom Verkäufer geliefert werden, der allein für ihre Richtigkeit verantwortlich ist.
3. Alle Lose werden vorbehaltlich dieser Connemara Livestock-Verkaufsbedingungen und vorbehaltlich etwaiger Ankündigungen des Versteigerers verkauft. Ein Verkäufer kann Connemara Livestock auffordern, die Katalogbeschreibung während der Auktion zu ändern, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass er eine solche Ankündigung des Auktionators zur Kenntnis nimmt. Die Informationen auf der Anschlagtafel von Connemara Livestock, auf der Website und auf den Ankündigungstafeln im Verkaufsring dienen lediglich der Orientierung und Connemara Livestock haftet nicht für Fehler oder Auslassungen in diesen Informationen.
4. Jeder Verkäufer verpflichtet sich, dass ein im Katalog eingetragenes Los nicht vor der Auktion verkauft wird.
5. Der Verkäufer ist für die Richtigkeit des Inhalts der Kataloginformationen und die Korrektur jeglicher Fehler oder Auslassungen verantwortlich. Connemara Livestock haftet nicht für Aussagen, die im Katalog oder von der Tribüne aus über ein Los gemacht werden, und der Inhalt oder die Richtigkeit jeglicher Darstellung oder Aussage wird ausschließlich vom Verkäufer in Bezug auf ein Los gemacht. Connemara Livestock behält sich das Recht vor, unvollständig oder falsch ausgefüllte Nennungsformulare zu korrigieren, um sie mit den Aufzeichnungen der Connemara Pony Society in Einklang zu bringen, ohne dass eine rechtliche Verpflichtung besteht.
6. Der Verkäufer ist für jedes Los verantwortlich, bis einschließlich des Verkaufs. Dies schließt jegliche Haftung gegenüber Connemara Livestock und/oder deren Parteien ein. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass jedes Los ordnungsgemäß behandelt wird und unter seiner Kontrolle bleibt. Connemara Livestock übernimmt keine Haftung gegenüber Dritten, einschließlich des Verkäufers oder
des Käufers, wenn dieser sich zu irgendeinem Zeitpunkt auf dem Gelände von Connemara Livestock aufhält und durch ein Los verletzt wird; die Haftung liegt ausschließlich beim Verkäufer.
7. Der Verkauf beinhaltet keine Klausel, die besagt, dass ein Los von handelsüblicher Qualität ist oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist. Alle Bestimmungen, Bedingungen oder Garantien, die in diesen Verkaufsbedingungen enthalten sind oder für sie gelten, werden im größtmöglichen Umfang ausgeschlossen, den das geltende Recht zulässt. Es liegt in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass er mit dem Zustand eines Loses zufrieden ist, bevor er bietet. Darüber hinaus muss der Käufer eigene Nachforschungen anstellen und sich selbst ein Urteil über den Wert eines Loses bilden.
8. Sollte es zu Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Bietern oder zwischen Connemara Livestock und einem Bieter kommen, ist die Entscheidung von Connemara Livestock für alle Parteien bindend. Nach dem Ermessen von Connemara Livestock kann das strittige Los erneut zur Versteigerung gebracht und erneut verkauft werden.
9.1. Die Gefahr für ein Los liegt bis zum Zeitpunkt des Zuschlags (bzw. bis zum Zeitpunkt des Verkaufs bei einem späteren Verkauf) stets beim Verkäufer; danach geht die Gefahr vorbehaltlich der nachstehenden Bedingung 9.2 auf den Käufer über.
9.2. Jedes Los, das vorbehaltlich einer erneuten Prüfung gemäß Bedingung 10 verkauft wird, befindet sich 60 Minuten nach dem Zuschlag oder, falls eine erneute Prüfung verlangt wird, bis zum Abschluss der erneuten Prüfung auf Gefahr des Verkäufers. Die Gefahr verbleibt beim Verkäufer, wenn/falls das Los die Prüfung nicht besteht, und geht auf den Käufer über, wenn/falls das Los die Prüfung besteht.
9.3. Ungeachtet des Gefahrenübergangs in dieser Bedingung oder der Lieferung des Loses an den Käufer behält der Verkäufer das Eigentum an dem Los, bis der Kaufpreis an Connemara Livestock gezahlt wurde.
9.4. Wenn Connemara Livestock den Verkäufer ausbezahlt hat, geht das Eigentum an der Partie unter den gleichen Bedingungen wie unter 9.3 auf Connemara Livestock über. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer den Kaufpreis bezahlt hat.
10.1. Nach einem erfolgreichen Gebot kann der Käufer Connemara Livestock benachrichtigen, wenn eine erneute Untersuchung durch einen Tierarzt erforderlich ist, und muss einem Mitarbeiter von Connemara Livestock Sales den Grund oder die Gründe nennen, warum eine solche erneute Untersuchung erforderlich ist. Eine solche Mitteilung muss innerhalb von 60 Minuten nach dem Zuschlag (dem "Zeitpunkt des Kaufs") erfolgen, und es gelten die folgenden Bedingungen:
10.2. Falls der Käufer Connemara Livestock davon in Kenntnis setzt, verbleibt das Los auf Risiko des Verkäufers, und Connemara Livestock kann veranlassen, dass eine solche Nachuntersuchung auf Kosten des Käufers und zu einem zwischen Connemara Livestock, dem Verkäufer
und dem Käufer vereinbarten Datum und Zeitpunkt von einem von Connemara Livestock ernannten Tierarzt für Pferde durchgeführt wird;
10.3. 10.3 Wird bei einer solchen erneuten Untersuchung ein Mangel des Loses festgestellt, der nicht in dem vom Verkäufer vor dem Verkauf vorgelegten Original-Veterinärzertifikat erwähnt oder im Anmeldeformular angegeben wurde oder der dem Auktionator vom Verkäufer vor der Auktion nicht mitgeteilt wurde, und ist der von
ernannte Tierarzt für Pferde der Meinung, dass dieser Mangel das Los nicht angemessen für seinen Zweck tauglich macht, kann der Käufer nach seinem Ermessen vom Vertrag zurücktreten, Der Käufer kann nach eigenem Ermessen den Vertrag kündigen und das Los an den Verkäufer zurückgeben und die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises verlangen, oder er kann das Los so behalten, wie es ist, und der Vertrag wird nicht gekündigt;
10.4. Wird bei der erneuten Untersuchung kein solcher Mangel festgestellt, der die Bestimmungen von 10.3 erfüllt, geht das Eigentum an dem Los auf den Käufer über, und der Käufer nimmt das Los in Besitz, vorausgesetzt, der Käufer hat den Kaufpreis bezahlt.
10.5. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Durchführung von Röntgenaufnahmen im Rahmen des Nachprüfungsantrags zu verlangen, und wenn dies verlangt wird, wird der Nachprüfungsantrag abgelehnt, es sei denn, alle Parteien haben dem zugestimmt.
10.6. Wird Connemara Livestock nicht innerhalb der 60-Minuten-Frist (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Kaufs) unter Angabe des Grundes oder der Gründe benachrichtigt, ist eine Nachprüfung absolut ausgeschlossen, und der Käufer ist verpflichtet, das Los zu behalten und zu bezahlen.
11.1. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass alle bekannten Untugenden und die Vorgeschichte des Loses in Bezug auf Ungesundheit, Krankheiten oder Untugenden auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Der Verkäufer muss alle Probleme mit dem Lot in Bezug auf Ungesundheit, Krankheiten oder Laster angeben, insbesondere, dass das Lot ein Krippenbeißer, Windsucker, ein etablierter Weber, ein etablierter Boxengänger ist, wegen Ungesundheit im Wind geschlaucht oder anderweitig operiert wurde oder Anzeichen von Süßholzraspeln oder anderen ähnlichen Laster aufweist. Falls eines der genannten Probleme auftritt, muss Connemara Livestock benachrichtigt werden, und diese Benachrichtigung muss das jeweilige Problem innerhalb von sieben Tagen ab Mitternacht am Tag des Verkaufs (das "Verkaufsdatum") spezifizieren.
11.2. Im Falle einer solchen Mitteilung durch den Käufer gemäß dieser Bedingung setzt sich Connemara Livestock mit dem Verkäufer in Verbindung, um ihn auf diese Beschwerde aufmerksam zu machen. Connemara Livestock kann die Kontaktdaten beider Parteien weitergeben, um einen Dialog, eine Diskussion und eine Verhandlung über die besagte Beschwerde zu ermöglichen. Sollte es zu keiner Einigung zwischen den Parteien bezüglich der Reklamation kommen, ist Connemara Livestock nach eigenem Ermessen berechtigt, einen Tierarzt oder einen anderen Pferdesachverständigen zu benennen, der die Reklamation des Käufers auf dessen Kosten untersucht, und die Entscheidung eines solchen Tierarztes oder Pferdesachverständigen ist für den Verkäufer und den Käufer bindend.
11.3. Das Versäumnis, Connemara Livestock innerhalb der 7-Tage-Frist (gerechnet ab dem Datum des Verkaufs) gemäß dieser Bedingung über das jeweilige Problem zu informieren, schließt jegliche Ansprüche in Bezug auf ein angebliches Problem aus, und der Käufer ist verpflichtet, das Los zu behalten und zu bezahlen, unabhängig davon, ob ein Tierarzt ein solches Problem feststellt oder nicht.
11.4. Wenn entschieden wird, dass das Los zurückgegeben werden kann, muss der Verkäufer Connemara Livestock alle Kosten und Ausgaben bezahlen, die Connemara Livestock entstanden sind, und die Höhe der Zahlung wird von Connemara Livestock festgelegt, deren Entscheidung endgültig und für die Parteien bindend ist. Wird jedoch entschieden, dass die Partie nicht zurückgegeben werden kann, so hat der Käufer Connemara Livestock den Betrag der genannten Zahlung zu zahlen.
12.1. Die Auktion wird in Euro abgewickelt, und vorbehaltlich der Bedingung 13 muss die Zahlung vom Käufer für jedes Los am Tag des Verkaufs in Euro erfolgen, und das Los muss vom Käufer bis zum Ende des jeweiligen Verkaufstages entfernt werden. Vor dem Verkauf kann Connemara Livestock nach eigenem Ermessen andere Zahlungsbedingungen vereinbaren und dem Käufer gestatten, das Los zu entfernen, bevor die vollständige Zahlung eingegangen ist. Falls die Zahlung nicht zu den vereinbarten Bedingungen eingeht, wird Connemara Livestock versuchen, die Forderung mit allen Mitteln einzutreiben, die sie für angemessen hält.
12.2. Zahlungen müssen in bar, per Kreditkarte oder per Bankscheck geleistet werden. Für Kreditkarten, Firmen-Debitkarten und persönliche Debitkarten, die nicht aus der Republik Irland stammen, wird ein Aufschlag von 2,5 % erhoben. Kaufinteressenten, die per Scheck oder auf andere Weise zahlen möchten, müssen dies vor dem Verkauf mit Connemara Livestock vereinbaren.
12.3. Der Verkäufer zahlt an Connemara Livestock eine Provision in Höhe von 2,5 % des Verkaufspreises.
12.4. Der Käufer zahlt an Connemara Livestock eine Provision in Höhe von 7 % des Kaufpreises.
12.5. Eine ähnliche Gebühr wird für jedes Los erhoben, das zwischen dem Datum der Veröffentlichung des Katalogs und einer Woche nach dem Verkaufsdatum verkauft wird.
12.6. Alle Gebühren und Provisionen unterliegen der Mehrwertsteuer zum entsprechenden Satz
12.7. Der Käufer ist verpflichtet, Connemara Livestock sofort nach dem Zuschlag seinen Namen und seine Adresse mitzuteilen und den Kaufpreis und die Provision sofort zu zahlen.
12.8. Sollte der Kaufpreis nicht sofort bezahlt werden, ist der Käufer nicht berechtigt, das Los in Besitz zu nehmen, und Connemara Livestock behält sich das Recht vor, das Los und den Pass bis zur Zahlung des Kaufpreises zu behalten und kann das Los nach eigenem Ermessen zur Auktion stellen und weiterverkaufen.
12.9. Die Zahlung an den Verkäufer oder seinen Bevollmächtigten erfolgt 28 Tage nach dem Tag des Verkaufs für die Lose, für die die Zahlung eingegangen ist.
13.1. Bietet oder kauft ein Käufer im Namen eines anderen, so muss der Käufer auf Verlangen von Connemara Livestock den Namen und die Adresse seines Auftraggebers bekannt geben, und sowohl der Käufer als auch sein Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch gemäß diesen Bedingungen.
13.2. Wenn der Käufer Connemara Livestock nach dem Verkauf mitteilt, dass ein Los im Namen einer anderen Person gekauft wurde, und Connemara Livestock bittet, dieser Person (dem "Nominee") eine Rechnung zu stellen, kann Connemara Livestock (nach eigenem Ermessen) zustimmen, dies zu tun, wobei der Käufer und der Nominee gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Kaufpreises verantwortlich sind. Die Zahlungsverpflichtungen des Käufers in Bezug auf das betreffende Lot werden nur dann erfüllt, wenn der Nominee den gesamten Kaufpreis bezahlt hat. Wenn der Nominee jedoch einen Teil des fälligen Betrages bezahlt, der Rest jedoch unbezahlt bleibt, ist der Anspruch von Connemara Livestock auf den unbezahlten Betrag beschränkt.
14.1. Connemara Livestock behält sich das Recht vor, jede Person oder jedes Tier ohne Angabe von Gründen von ihrem Gelände auszuschließen oder zu entfernen.
14.2. Connemara Livestock behält sich das Recht vor, ein Los ohne Angabe von Gründen nicht in den Katalog aufzunehmen oder zum Verkauf anzubieten.
14.3. Connemara Livestock, als Vertreter des Verkäufers, behält sich folgende Rechte vor:
14.3.1. Das Gebot einer Person ohne Angabe von Gründen abzulehnen;
14.3.2. Selbst für jedes Los zu bieten;
14.3.3. Das Los jederzeit aus dem Verkauf zu nehmen;
15. Connemara Livestock macht keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen in Bezug auf das Los oder die Identität des/der Eigentümer(s) eines Loses zum Zeitpunkt des Eingangs, des Verkaufs oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt. Im Falle eines Rechtsstreits richtet sich der Rechtsbehelf des Käufers gegen den Verkäufer, und der Rechtsbehelf des Verkäufers richtet sich gegen den Käufer und nicht gegen Connemara Livestock, die als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer agieren und nicht als Partei in einer Klage oder einem Rechtsstreit zwischen ihnen haften.
16.1. Connemara Livestock behält sich das Recht vor, auf unbezahlte Rechnungen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder einem Teil davon auf alle Rechnungen zu erheben, die 21 Tage nach dem Verkauf unbezahlt sind.
16.2. Wird ein Los aus irgendeinem Grund gekauft und nicht wie vorstehend vorgesehen bezahlt (ungeachtet dessen, ob die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist), so gelten bis zum Eingang der Zahlung die folgenden Bestimmungen:
16.2.1. Connemara Livestock ist berechtigt, die Partie einzubehalten und hat ein Pfandrecht an der Partie und allen Dokumenten, die sich darauf beziehen, einschließlich des Passes der Partie, für alle Kosten, die ihr oder einem Beauftragten von Connemara Livestock während des Zeitraums der Einbehaltung entstehen. Dieses Pfandrecht kann in Bezug auf jeden anderen Betrag ausgeübt werden, den der Käufer oder der Verkäufer Connemara Livestock schuldet. Connemara Livestock ist auch berechtigt, das besagte Pfandrecht auf alle in ihrem Besitz befindlichen Dokumente auszuüben, die sich auf ein anderes Los oder andere Lose im Besitz des Käufers oder des Verkäufers beziehen. Ein Los wird dem Käufer erst dann ausgehändigt, wenn die oben genannten Kosten zusätzlich zum Kaufpreis gezahlt worden sind.
16.2.2. Sollte ein Los aus den Geschäftsräumen von Connemara Livestock entfernt worden sein, ist Connemara Livestock berechtigt, das Los von jedem zurückzunehmen, der sich in dessen Besitz befindet.
16.2.3. Nichts in diesen Bedingungen hindert Connemara Livestock und/oder den Verkäufer eines Loses daran, alle ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, um den Kaufpreis von einem säumigen Käufer zurückzuerhalten sowie alle Kosten und Schäden und entgangene Provisionen, die sich aus einem solchen Verzug ergeben.
16.3. Für den Fall, dass der Käufer die Kaufsumme nicht in voller Höhe bezahlt, ist Connemara Livestock nicht verpflichtet, irgendwelche Beträge an den Verkäufer zu zahlen.
17. Vorbehaltlich dieser Bedingungen handelt Connemara Livestock als Vertreter sowohl des Verkäufers als auch des Käufers, und zu diesem Zweck wird Connemara Livestock sich nach besten Kräften bemühen, zum beiderseitigen Nutzen des Verkäufers und des Käufers zu handeln. Sollte es aus irgendeinem Grund zu Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommen, so sind Connemara Livestock, der Verkäufer und der Käufer an diese Verkaufsbedingungen gebunden. Connemara Livestock haftet weder gegenüber dem Käufer noch gegenüber dem Verkäufer in irgendeiner Weise, die sich aus dem Verkauf eines Loses ergibt, und im Falle einer Streitigkeit in Bezug auf ein Los ist der Rechtsbehelf des Verkäufers gegen den Käufer und der Rechtsbehelf des Käufers
gegen den Verkäufer gerichtet. Für den Fall, dass der Streit zwischen Verkäufer und Käufer in Bezug auf ein Los entsteht, bevor Connemara Livestock einen Teil des Kaufpreises ausgezahlt hat, wird Connemara Livestock, nachdem sie von der Beschwerde und dem Streit zwischen den Parteien in Kenntnis gesetzt wurde, den Kaufpreis in ihrem Besitz auf einem bestimmten Bankkonto halten, bis der Streit zwischen Verkäufer und Käufer beigelegt ist, wobei beide Parteien Connemara Livestock bestätigen, dass die Angelegenheit so beigelegt wurde. Für den Fall, dass ein Verkäufer oder Käufer ein Gerichtsverfahren einleitet, ist Connemara Livestock an diese Verkaufsbedingungen und an jeden Gerichtsbeschluss in dieser Angelegenheit gebunden. Der Verkäufer bzw. Käufer muss Connemara Livestock für alle Kosten entschädigen, die durch ein Verfahren im Zusammenhang mit einem Verkauf entstehen. Jede Streitigkeit, die sich aus dem Verkauf eines Loses in Übereinstimmung mit diesen Verkaufsbedingungen ergibt, ist eine Streitigkeit zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, und Connemara Livestock ist unter keinen Umständen gegenüber einer der beiden Parteien in Verbindung mit einer solchen Streitigkeit haftbar oder wird als Partei in einem solchen Verfahren genannt. Wenn Connemara Livestock als Partei in einem Streitfall hinzugezogen wird, hat Connemara Livestock Anspruch auf Zahlung ihrer Rechtskosten und sonstigen Kosten auf der Grundlage einer vollständigen Entschädigung durch die Partei, die sich dem Streitfall anschließt.
18.1. Jede Person, die sich vor, während oder nach dem Verkauf auf dem Gelände von Connemara Livestock aufhält, handelt auf eigene Gefahr und hat keinen Anspruch gegen Connemara Livestock in Bezug auf erlittene Verletzungen oder Verlust oder Beschädigung von Eigentum, die aus welchem Grund auch immer auftreten können.
18.2. Connemara Livestock übernimmt keine Haftung für Krankheiten, Unfälle, Verluste oder tödliche oder nicht-tödliche Verletzungen, die einem Los zugefügt werden (einschließlich Tod, Diebstahl oder Verletzung) oder die von einem Los verursacht werden, während es von Angestellten, Vertretern oder Subunternehmern von Connemara Livestock bewegt wird, solange es sich auf dem Gelände von Connemara Livestock befindet. Unter der Voraussetzung, dass nichts in dieser Unterbedingung so verstanden werden kann, dass es die gesetzliche Haftung von Connemara Livestock für Tod oder Körperverletzung von Personen ausschließt oder einschränkt, die auf Fahrlässigkeit von Connemara Livestock zurückzuführen ist.
18.3. Jede Person, die damit beauftragt wird, ein Los zu bringen und abzutransportieren, tut dies in jeder Hinsicht auf Kosten und Risiko des Eigentümers eines solchen Loses.
18.4. Connemara Livestock behält sich das Recht vor, Tieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie an einer ansteckenden Krankheit leiden, oder Tieren, die von Connemara Livestock als unsicher eingestuft werden, den Zutritt zu ihrem Gelände zu untersagen.
19.1. Connemara Livestock behält sich das Recht vor, diese Verkaufsbedingungen zu ergänzen, zu ändern oder anderweitig zu modifizieren
19.2. Diese Verkaufsbedingungen stellen die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen Connemara Livestock, dem Eigentümer, dem Verkäufer und dem Käufer dar, und keine Änderung, mit Ausnahme von Ankündigungen des Auktionators in Bezug auf ein Los während der Auktion, ist gültig oder bindend.
20. Alle Bescheinigungen, Briefe oder Mitteilungen, die gemäß diesen Verkaufsbedingungen an Connemara Livestock zu übermitteln sind, müssen schriftlich erfolgen und persönlich übergeben oder per Post oder per E-Mail an info@connemaraponysales.com geschickt werden. Alle von Connemara Livestock an den Verkäufer oder den Käufer zu übermittelnden Mitteilungen sind an die auf dem Anmeldeformular oder der Bestätigung des Käufers
angegebene Adresse zu senden. Eine solche Mitteilung gilt am Tag der Zustellung oder am zweiten Tag nach der Aufgabe zur Post oder am Tag der Übermittlung als erfolgt, je nachdem, ob die Mitteilung persönlich, per Post oder per E-Mail versandt wurde.
Im Falle der Rückgabe des Ponys durch den Käufer liegt es in der Verantwortung des Käufers, das Pony zu den Connemara Pony Sales / Clifden Mart oder an einen anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort zurückzubringen.
Wir raten allen Verkäufern dringend, eine ausgefüllte oder aktuelle Veterinärbescheinigung vorzulegen.
Der Käufer ist derjenige, dessen Name im Auktionsbuch steht, wie vom Auktionator festgelegt.
Online-Registrierung, Online-Gebote und Online-Konditionen
1. Online-Gebote sind jetzt auf connemaraponysales.com möglich. Sie müssen sich im Voraus für die Online-Auktion registrieren, indem Sie dem Link auf
connemaraponysales.com folgen oder uns unter info@connemaraponysales.com oder telefonisch unter (095) 21861 / (087) 2485422 kontaktieren.
2. Alle Bieter müssen zum Zeitpunkt der Registrierung 18 Jahre oder älter sein
3. Als Teil des Registrierungsprozesses müssen Sie unseren Verkaufsbedingungen zustimmen und wir sind an diese Bedingungen gebunden
4. Alle Bieter müssen sich mindestens 24 Stunden vor der Auktion registrieren und müssen befugt sein, eine Debit- oder Kreditkarte vorzulegen, von der eine Kaution in Höhe von 500 € für die Dauer der Auktion "aufbewahrt" werden kann. Dieser Betrag wird am Ende der Auktion storniert und an Sie zurückgegeben, falls Sie keinen Kauf tätigen, oder er wird mit den Gesamtkosten Ihres Kaufs verrechnet, falls Sie doch einen Kauf tätigen. Indem Sie unsere Verkaufsbedingungen akzeptieren, ermächtigen Sie Connemara Livestock Sales Ireland 2014 Limited, den vollen Betrag der Kaufsumme von Ihrer Karte abzubuchen.
5. Geben Sie die Einzelheiten Ihres Kontos an niemanden weiter, da Ihr Konto privat ist und alle in Ihr Online-Konto eingegebenen Kaufverträge verbindlich sind
6. Connemara Livestock Sales Ireland 2014 Ltd behält sich das Recht vor, die Registrierung eines Kontos abzulehnen oder ein bereits registriertes Konto zu kündigen, wenn der Verdacht auf ungewöhnliche Aktivitäten auf dem Konto besteht, die ein Risiko für den Käufer, einen Verkäufer oder Connemara Livestock Sales Ireland 2014 Ltd darstellen könnten.
7. Die Abgabe von Geboten im Internet erfolgt auf eigene Gefahr und Connemara Livestock Sales Ireland 2014 Ltd kann keine Verantwortung für das Scheitern eines Gebots übernehmen, unabhängig davon, ob es durch technische Probleme, Wi-Fi, Internetverbindung oder andere Ursachen verursacht wurde.
8.Jedes von Ihnen abgegebene Gebot ist verbindlich, auch wenn es versehentlich abgegeben wurde, und Sie sind für die vollständige Zahlung und Abholung verantwortlich, wenn Ihr Online-Gebot als erfolgreiches Gebot ermittelt wird.
9. Nach einem erfolgreichen Gebot können Sie erst dann auf ein nachfolgendes Los bieten, wenn die vollständige Zahlung für das bereits gekaufte Los bei Connemara Livestock Sales Ireland 2014 Limited eingegangen ist.
10. Connemara Livestock Sales Ireland 2014 Ltd entscheidet nach Ermessen des Auktionators über das erfolgreiche Gebot, unabhängig davon, ob das Gebot persönlich, telefonisch oder online abgegeben wurde
11. Die oben genannten Bedingungen gelten zusätzlich zu unseren Standardbedingungen.